AGB
A) Allgemeine Vertragsbedingungen
Präambel:
Der Verein Lyzeum 2 e.V. (nachfolgend auch als „Lyzeum 2“ bezeichnet) ist ein Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Bildung und Erziehung der Jugend durch Vermittlung klassischer Bildung auf Universitätsstandards für Kinder und Jugendliche zu fördern. Zur Erreichung dieser Ziele veranstaltet Lyzeum 2 Kurse, Seminare und Vorträge zu den Themen Mathematik, Naturwissenschaften, Literaturwissenschaft sowie Geschichte und verwandten Geisteswissenschaften. Die Veranstaltungen dienen nicht der schulischen „Nachhilfe“, sondern sollen das Wissen der Kinder und Jugendlichen ausbauen und vertiefen.
Für die Teilnahme an den Kursen von Lyzeum 2 gelten ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Vertragsbedingungen.
Soweit in dieser Vereinbarung die Personen- und Parteibezeichnungen nur in männlicher Form aufgeführt sind, so erfolgt dies rein aus redaktionellen Gründen. Derart formulierte Personen- und Parteibezeichnungen sollen neben männlichen auch weibliche Personen mit umfassen.
1 Bildungs- und Erziehungsziele
Lyzeum 2 möchte die Teilnehmer seiner Veranstaltungen zum Denken, Entdecken und Erforschen inspirieren. Sie sollen erfahren, dass Lernen und Bildung Freude bereiten, besonders dann, wenn es gemeinschaftlich mit ebenfalls engagierten und ernsthaft interessierten Teilnehmern in einer inspirierenden Atmosphäre erfolgt.
Da die Bildungsförderung auf Universitätsstandards erfolgen soll, richten sich die Veranstaltungen an Teilnehmer, die ein besonderes Interesse an Bildung und Wissenschaft haben.
2 Aufnahme und Probezeit
- Lyzeum 2 prüft den Teilnahmeantrag innerhalb einer Frist von längstens 2 Wochen ab Eingang und teilt seine Entscheidung dem Teilnehmer bzw. einem seiner Erziehungsberechtigten in Textform innerhalb der zweiwöchigen Prüffrist mit.
- Ein Interessent kann auch beantragen, in einen bereits laufenden Kurs aufgenommen zu werden.
- Wird der Interessent zu einer regelmäßigen Veranstaltung aufgenommen (fortan dann als „Teilnehmer“ bezeichnet), haben beide Parteien die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Probezeit von einem Monat ab dem zugesagten Teilnahmebeginn mit einer Frist von einer Woche zum Ende der Probezeit zu kündigen.
- Lyzeum 2 kann den Teilnahmeantrag eines Interessenten ohne Angabe von Gründen ablehnen.
3 Kosten der Veranstaltung – Fälligkeit
- Der Teilnehmer hat die Veranstaltungskosten für eine einmalige Veranstaltung spätestens einen Werktag vor Beginn der Veranstaltung zu bezahlen.
- Die Veranstaltungskosten für regelmäßige Veranstaltungen sind in gleichen monatlichen Teilbeträgen jeweils zum Ersten eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen.
- Bei minderjährigen Teilnehmern haften die Erziehungsberechtigten untereinander und zusammen mit dem Teilnehmer als Gesamtschuldner.
- Je nach Art der Veranstaltung kann der Dozent neben den Veranstaltungskosten noch zusätzlich sog. Materialgeld für Unterrichtsmaterialien vom Teilnehmer verlangen, höchstens jedoch in Höhe von € 20,00 pro Teilnehmer. Hiervon unabhängig sind etwaige Eintrittsgelder oder andere Kosten, die im Rahmen von Ausflügen und Exkursionen entstehen. Diese sind nach Anfall zu begleichen.
4 Durchführung der Veranstaltung
- Der Inhalt der Veranstaltung bestimmt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung sowie den Bildungszielen von Lyzeum 2 gemäß der Präambel und § 1 dieser Vereinbarung. Innerhalb dieses Rahmens liegt der Veranstaltungsinhalt ausschließlich im Ermessen des Dozenten.
- Lyzeum 2 behält sich vor, die Veranstaltung durch einen anderen geeigneten Dozenten durchführen zu lassen. Aus sachlichem Grund und in einem den Teilnehmern zumutbaren Umfang kann Lyzeum 2 Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Bei einer zeitlichen Änderung steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu, das er innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der geänderten Veranstaltungszeit ausüben muss.
- Lyzeum 2 behält sich vor, die Veranstaltung ganz oder teilweise abzusagen, wenn
a) der Dozent verhindert ist, die Veranstaltung zu halten und keine hinreichende Vertretung oder kein geeigneter Nachholtermin gefunden werden konnte
b) die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.
Bereits bezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann anteilig zurückerstattet. Bei Absage der gesamten Veranstaltung erhält der Teilnehmer dann auch die gesamten gezahlten Gebühren zurück. - Soweit nichts anderes vereinbart ist, finden während der bayerischen Schulferien und im September keine regelmäßigen Veranstaltungen statt. Ausgenommen sind hiervon ausdrücklich als solche gekennzeichnete Ferienkurse.
5 Mitwirkung der Teilnehmer
- Zur Erreichung der in § 1 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen verankerten Bildungsziele erwartet Lyzeum 2 von dem Teilnehmer ein entsprechendes Engagement und eine entsprechende Bereitschaft an konzentrierter Mitarbeit.
- Der Teilnehmer wird an der Veranstaltung regelmäßig teilnehmen. Er verpflichtet sich, zu den Terminen pünktlich zu erscheinen. Im Falle der Verhinderung der Teilnahme wird der Teilnehmer den Dozenten hiervon rechtzeitig informieren.
- Der Dozent übt das Hausrecht während seiner Veranstaltung aus. Er kann in dem Fall, dass der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört und einen geregelten Ablauf der Veranstaltung durch dessen Verhalten behindert, den Teilnehmer aus der Veranstaltung zeitweise oder ganz ausschließen. Der Dozent sorgt dafür, dass ein Erziehungsberechtigter des ausgeschlossenen Teilnehmers informiert wird, wenn der ausgeschlossene Teilnehmer noch minderjährig ist, damit dieser von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden kann.
6 Erziehungsberechtigte
- Die Erziehungsberechtigten erklären, dass Sie während der Veranstaltung telefonisch erreichbar sind und sichern zu, dass der Teilnehmer während der Veranstaltung abgeholt wird, wenn er die Veranstaltung vorzeitig verlassen muss.
- Die Erziehungsberechtigten erklären sich bereit, den Teilnehmer bei der Verwirklichung der Bildungsziele zu unterstützen und nach Kräften dazu beizutragen, dem Kind auch zu Hause die Freude an Wissen und Bildung zu vermitteln.
7 Haftung
Lyzeum 2 und seine gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lyzeum 2 und seine gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Lyzeum 2 jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Das gilt insbesondere für den Verlust mitgebrachter Sachen.
8 Dauer
- Die Teilnahmevereinbarung endet bei einmaligen Veranstaltungen mit deren Ende.
- Bei regelmäßigen Veranstaltungen endet die Teilnahmevereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 30.09.2023.
- Regelmäßige Veranstaltungen enden vor Ablauf des 30.09.2023
- durch Kündigung des Vertrags während der Probezeit gem. § 2.3 dieser Vereinbarung
- durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor
- bei häufigen oder schwerwiegenden Disziplinlosigkeiten des Teilnehmers,
- bei Mobbing oder Gewalt gegenüber anderen Teilnehmern oder Dozenten
- wenn ein Erziehungsberechtigter oder der Teilnehmer sich gegen die Bildungs- und Erziehungszielen stellen, die in der Präambel und § 1 dieser Vereinbarung verankert sind
- wenn sich der Teilnehmer mit der Bezahlung der Veranstaltungskosten einer einmaligen Veranstaltung länger als 10 Tage in Verzug befindet.
- wenn bei regelmäßigen Veranstaltungen der Teilnehmer mit der Bezahlung von mindestens 2 Monatsraten in Rückstand gerät.
- Die Kündigung erfordert Textform.
9 Schlussbestimmungen
- Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.
B) Besondere Bedingungen Online-Buchungen
Für die Online-Buchung für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen folgende Regelungen:
- Die Registrierung eines Teilnehmers dient lediglich der Vereinfachung des Buchungs- und Bezahlvorganges. Ein Vertragsverhältnis mit dem Teilnehmer bzw. ein Anspruch auf Nutzung der Internetseite kommt damit nicht zustande. Die Registrierung erfordert die Bestimmung eines Benutzernamens und eines Passwortes. Der Teilnehmer ist für sämtliche unter seinem Benutzernamen und Passwort erfolgten Aktivitäten verantwortlich und hat Lyzeum 2 einen Missbrauch seiner Kundenregistrierung unverzüglich zu melden.
- Mit der Präsentation der Kurse und der Einräumung der Möglichkeit zur Buchung ist noch kein verbindliches Angebot durch Lyzeum 2 verbunden.
- Der Interessent kann aus dem Online-Kurssortiment die angebotenen Veranstaltungen auswählen und diese über den Button „Weiter“ sammeln. Über den Button „Veranstaltung kostenpflichtig buchen“ gibt der Interessent ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags zur Buchung der ausgesuchten Veranstaltungen ab (Bestellung). Vor Abschicken der Buchung kann der Interessent die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Buchung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Interessent durch Klicken auf den Button „Ich akzeptiere die AGB mit der Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung Photo/Video“ diese Allgemeinen Vertragsbedingungen und Besonderen Bedingungen Online-Buchungen akzeptiert und dadurch in seine Bestellung aufgenommen hat.
- Lyzeum 2 schickt daraufhin dem Interessenten eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Interessenten nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Interessenten bei Lyzeum 2 eingegangen ist und stellt keine Annahme der Bestellung dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Lyzeum 2 gemäß § 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versendet wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, Allgemeinen Vertragsbedingungen und Besondere Bedingungen Online-Buchungen und Auftragsbestätigung) dem Teilnehmer von Lyzeum 2 auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) übermittelt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
C) Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lyzeum2 e.V., Emanuelstraße 21, 80796 München, Tel.: +49 151 701 66 162, E-Mail: lyzeum.muenchen@gmail.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.